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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2023 - 5 Sa 173/22   

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https://dejure.org/2023,19694
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2023 - 5 Sa 173/22 (https://dejure.org/2023,19694)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.06.2023 - 5 Sa 173/22 (https://dejure.org/2023,19694)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. Juni 2023 - 5 Sa 173/22 (https://dejure.org/2023,19694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 3 Abs 1 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 615 BGB
    Urlaubsabgeltung - Urlaubsgewährung - Kurzarbeit - Annahmeverzug

  • IWW

    § 7 Abs. 4 BUrlG, § ... 362 Abs. 1 BGB, § 133 BGB, §§ 95 ff. SGB III, § 3 Abs. 1 BUrlG, § 11 Abs. 1 BUrlG, § 389 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 615 Satz 3 BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 92 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Urlaubsabgeltung bei Kurzarbeitergeld: vorherige Urlaubsgewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung; Urlaubsgewährung; Freistellungserklärung; Annahmeverzug; Entbehrlichkeit des Angebots; Betriebsschließung; Corona; Betriebsrisiko; Kurzarbeit

  • rechtsportal.de

    Urlaubsabgeltung; Urlaubsgewährung; Freistellungserklärung; Annahmeverzug; Entbehrlichkeit des Angebots; Betriebsschließung; Corona; Betriebsrisiko; Kurzarbeit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freistellungserklärung des Arbeitgebers als Voraussetzung einer wirksamen Urlaubnahme des Arbeitnehmers; Auslegung einer Willenserklärung; Annahmeverzug auch bei Entbehrlichkeit des Angebots der Arbeitsleistung; Neuberechnung der Urlaubstage bei Einführung von Kurzarbeit

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Verfahrensgang

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 225/21

    Weniger Urlaub bei Geschäftsschließung wegen Corona

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2023 - 5 Sa 173/22
    Um für alle Arbeitnehmer eine gleichwertige Urlaubsdauer zu gewährleisten, ist die Anzahl der Urlaubstage unter Berücksichtigung der für das Urlaubsjahr maßgeblichen Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage zu ermitteln (BAG, Urteil vom 30. November 2021 - 9 AZR 225/21 - Rn. 9 und 10, juris = NZA 2022, 629; BAG, Urteil vom 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 23, juris = ZTR 2019, 553).

    Aus der Einführung von Kurzarbeit ergibt sich eine neue, die vertragliche Arbeitspflicht des Arbeitnehmers bestimmende Verteilung der Arbeitszeit, die eine Neuberechnung der Urlaubstage nach sich zieht (BAG, Urteil vom 30. November 2021 - 9 AZR 225/21 - Rn. 14, juris = NZA 2022, 629).

    Bei einer unterjährigen Änderung der Arbeitszeitregelung ist eine jahresbezogene Betrachtung anzustellen, die die Anzahl der in den einzelnen Zeitabschnitten vorgesehenen Arbeitstage berücksichtigt (BAG, Urteil vom 30. November 2021 - 9 AZR 225/21 - Rn. 43, juris = NZA 2022, 629).

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2023 - 5 Sa 173/22
    Zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs bedarf es einer Freistellungserklärung des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19, juris = NJW 2015, 2520).

    Die Freistellungserklärung ist nur geeignet, das Erlöschen des Urlaubsanspruchs zu bewirken, wenn der Arbeitnehmer erkennen muss, dass der Arbeitgeber ihn zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub von der Arbeitspflicht freistellen will (BAG, Urteil vom 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 18, juris = ZTR 2019, 678; BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19, juris = NJW 2015, 2520; LAG Hamm, Urteil vom 16. September 2021 - 5 Sa 616/21 - Rn. 57, juris).

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2023 - 5 Sa 173/22
    Das ist nicht gewährleistet, wenn der Arbeitnehmer während der Freistellung jederzeit damit rechnen muss, wieder zur Arbeit gerufen zu werden (BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 17, juris = ZTR 2010, 162).

    Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers ist als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung nach § 133 BGB aus der objektivierten Sicht des Empfängers auszulegen (BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 19, juris = ZTR 2010, 162).

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 366/21

    Betriebsrisiko - Corona bedingte Betriebsschließung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2023 - 5 Sa 173/22
    Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die von ihm gewählten und organisierten betrieblichen Abläufe und hat dafür einzustehen, dass seine Arbeitnehmer durch diese nicht im Vergleich zur Allgemeinheit zusätzlichen Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden (BAG, Urteil vom 4. Mai 2022 - 5 AZR 366/21 - Rn. 22, juris = NJW 2022, 2867).

    Es ist dann Sache des Staates, gegebenenfalls für einen angemessenen Ausgleich der den Beschäftigten durch den hoheitlichen Eingriff entstehenden finanziellen Nachteile zu sorgen (BAG, Urteil vom 4. Mai 2022 - 5 AZR 366/21 - Rn. 23, juris = NJW 2022, 2867).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2023 - 5 Sa 173/22
    Die zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs erforderliche Erklärung des Arbeitgebers muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Arbeitnehmer zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs von der Arbeitspflicht befreit wird (BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 24, juris = NZA 2009, 538).
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Sonderurlaub

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2023 - 5 Sa 173/22
    Um für alle Arbeitnehmer eine gleichwertige Urlaubsdauer zu gewährleisten, ist die Anzahl der Urlaubstage unter Berücksichtigung der für das Urlaubsjahr maßgeblichen Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage zu ermitteln (BAG, Urteil vom 30. November 2021 - 9 AZR 225/21 - Rn. 9 und 10, juris = NZA 2022, 629; BAG, Urteil vom 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 23, juris = ZTR 2019, 553).
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2023 - 5 Sa 173/22
    Ein Angebot der Arbeitsleistung kann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt, insbesondere er durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat (BAG, Urteil vom 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 - Rn. 44, juris = NJW 2016, 1530; BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 50, juris = NJW 2016, 2359; LAG Hamm, Urteil vom 18. Januar 2023 - 3 Sa 672/22 - Rn. 107, juris).
  • BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18

    Urlaub - Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2023 - 5 Sa 173/22
    Die Freistellungserklärung ist nur geeignet, das Erlöschen des Urlaubsanspruchs zu bewirken, wenn der Arbeitnehmer erkennen muss, dass der Arbeitgeber ihn zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub von der Arbeitspflicht freistellen will (BAG, Urteil vom 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 18, juris = ZTR 2019, 678; BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19, juris = NJW 2015, 2520; LAG Hamm, Urteil vom 16. September 2021 - 5 Sa 616/21 - Rn. 57, juris).
  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2023 - 5 Sa 173/22
    Ein Angebot der Arbeitsleistung kann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt, insbesondere er durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat (BAG, Urteil vom 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 - Rn. 44, juris = NJW 2016, 1530; BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 50, juris = NJW 2016, 2359; LAG Hamm, Urteil vom 18. Januar 2023 - 3 Sa 672/22 - Rn. 107, juris).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2023 - 5 Sa 173/22
    Beginn und Ende des Urlaubs sind festzulegen (BAG, Urteil vom 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 10, juris = NZA 2008, 473; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. August 2021 - 8 Sa 16/21 - Rn. 30, juris = ArbR 2022, 23).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2022 - 7 Sa 32/22

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Annahmeverzugsvergütung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2021 - 8 Sa 16/21

    Erfüllung des Urlaubsanspruchs - Freistellungserklärung - Arbeitnehmerhaftung -

  • LAG Hamm, 18.01.2023 - 3 Sa 672/22

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Annahmeverzug des

  • LAG Hamm, 16.09.2021 - 5 Sa 616/21

    Anforderungen an wirksame Urlaubserteilung im Profisport.

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